Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des nach Ausscheiden des einzigen Komplementärs verbleibenden Kommanditisten
LG Dresden, Beschluss vom 07.03.2005 - Aktenzeichen 5 T 0889/04
DRsp Nr. 2006/10666
Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des nach Ausscheiden des einzigen Komplementärs verbleibenden Kommanditisten
Scheidet der einzige Komplementär aus einer KG aus, so ist ein Partikularinsolvenzverfahren über das Vermögen des verbleibenden Kommanditisten möglich, das auf das Vermögen der Kommanditgesellschaft zu beschränken ist.