LG Dresden - Beschluss vom 07.03.2005
5 T 0889/04
Normen:
InsO § 11 § 12 § 93 § 215 ;
Fundstellen:
ZInsO 2005, 384

Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des nach Ausscheiden des einzigen Komplementärs verbleibenden Kommanditisten

LG Dresden, Beschluss vom 07.03.2005 - Aktenzeichen 5 T 0889/04

DRsp Nr. 2006/10666

Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des nach Ausscheiden des einzigen Komplementärs verbleibenden Kommanditisten

Scheidet der einzige Komplementär aus einer KG aus, so ist ein Partikularinsolvenzverfahren über das Vermögen des verbleibenden Kommanditisten möglich, das auf das Vermögen der Kommanditgesellschaft zu beschränken ist.

Normenkette:

InsO § 11 § 12 § 93 § 215 ;
Fundstellen
ZInsO 2005, 384