Die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20. Juli 2012 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger begehrt als Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. AG (nachfolgend: Schuldnerin) im Wege der Insolvenzanfechtung Rückgewähr von Zahlungen, welche die Schuldnerin zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten an den Beklagten geleistet hat.
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