FG Köln - Urteil vom 19.01.2011
7 K 3529/07
Normen:
InsO § 35 Abs. 2; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;

Einkommensteuerschulden eines nach Einsetzung des Insolvenzverwalters weiterpraktizierenden Freiberuflers als Masseschulden im Insolvenzverfahren

FG Köln, Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 7 K 3529/07

DRsp Nr. 2011/11285

Einkommensteuerschulden eines nach Einsetzung des Insolvenzverwalters weiterpraktizierenden Freiberuflers als Masseschulden im Insolvenzverfahren

1. Praktiziert ein insolventer Freiberufler entgegen dem erklärten Willen des Insolvenzverwalters mit seinem unpfändbaren Praxisvermögen weiter, so entstehen die Einkommensteuerschulden auf den Honoraren nicht im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse, sondern aufgrund der eigenen Tätigkeit des Freiberuflers. Sie sind daher keine Masseschulden. 2. Im Streitjahr 2003 bestand noch keine Regelung des § 35 Abs. 2 InsO, nach der der Insolvenzverwalter dem Schuldner gegenüber zu erklären hätte, ob Vermögen aus dessen selbständiger Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört oder nicht. Unterbleibt dies, so liegt darin jedenfalls keine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters.

Normenkette:

InsO § 35 Abs. 2; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

In der Sache ist streitig, ob Einkommensteuerschulden als Masseforderungen anzusehen sind.