FG Hessen, vom 09.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 4218/01
Einleitung eines Insolvenzverfahren: Ermessensausübung des Finanzamt
BFH, Beschluss vom 01.02.2005 - Aktenzeichen VII B 180/04
DRsp Nr. 2005/6592
Einleitung eines Insolvenzverfahren: Ermessensausübung des Finanzamt
Die fehlende Bestandskraft einer Steuerfestsetzung lässt einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens durch das Finanzamt nicht von vornherein ermessensfehlerhaft erscheinen. Das gilt auch für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eine Ausnahme gilt, wenn der Antrag nur der Existenzvernichtung des Stpfl. dienen würde.