Einziehungsrecht und Prozeßstandschaft des Insolvenzverwalters
BGH, Beschluß vom 25.09.2003 - Aktenzeichen IX ZR 213/03
DRsp Nr. 2003/13854
Einziehungsrecht und Prozeßstandschaft des Insolvenzverwalters
1. Das gesetzliche Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters erstreckt sich nicht auf den Bereicherungsanspruch des vorrangigen gegen den nachrangigen Sicherungszessionar.2. Die Geltendmachung von Forderungen einer Bank durch den Insolvenzverwalter als gewillkürter Prozeßstandschafter ist zulässig.