I. Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Heidelberg wurde am 1. Oktober 2004 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt H. zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldnerin ist ein Unternehmen der U. Gruppe, zu der neben der ebenfalls in Insolvenz gefallenen U. AG auch die C. + M. GmbH (künftig: C + M GmbH) gehört. Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 5. November 2004 einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Die Gläubigerversammlung hat am 10. Dezember 2004 beschlossen, den von dem Insolvenzgericht eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss beizubehalten und durch den auf Vorschlag der Gläubigerin C + M GmbH gewählten weiteren Beteiligten zu 2 (nachfolgend: Beteiligter) um ein Mitglied zu ergänzen.
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