Der Antrag des Schuldners auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde wird abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2008 wird auf Kosten des Schuldners als unzulässig verworfen.
Der Wert des Gegenstandes der Rechtsbeschwerde wird auf 7.223 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|