LG Hagen, vom 20.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 121/03
Entsprechende Anwendbarkeit des § 138 Abs. 2 InsO, wenn es sich bei den Geschäftsführern der Schuldnerin und ihres Vertragspartners um nahe stehende Personen handelt
OLG Hamm, Urteil vom 11.04.2006 - Aktenzeichen 27 U 57/05
DRsp Nr. 2006/26356
Entsprechende Anwendbarkeit des § 138 Abs. 2InsO, wenn es sich bei den Geschäftsführern der Schuldnerin und ihres Vertragspartners um nahe stehende Personen handelt
§ 138 Abs. 2InsO ist entsprechend anwendbar, wenn es sich bei den Geschäftsführern der Schuldnerin und ihres Vertragspartners um nahe stehende Personen (hier: Eheleute) handelt.