I. Der zunächst als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzte Rechtsbeschwerdeführer wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Pinneberg vom 21. Juli 2004 zum Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin bestellt. Die Schuldnerin betrieb den "S." und beschäftigte - unter Einschluss von Teilzeitkräften einschließlich Schüleraushilfen - zuletzt 14 Angestellte. Der Rechtsbeschwerdeführer hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens das wertausfüllend belastete Einfamilienhaus der Schuldnerin veräußert; in vier Fällen hat er jeweils gegenüber gesetzlichen Krankenkassen im Wege der Anfechtung Mittel zur Insolvenzmasse gezogen.
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