Das Amtsgericht hat am 31. August 1999 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und den Rechtsbeschwerdeführer zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser beantragte mit Schriftsatz vom 18. September 2002 [GA 278, 280], mit dem er auch den Schlußbericht übersandte, seine Vergütung festzusetzen.
Diese berechnete er in Höhe von 3.828,68 EURO netto, zuzüglich eines Zuschlages von 10 % wegen des Mehraufwandes, den er infolge seiner Beauftragung mit den Zustellungen gehabt habe, insgesamt also 4.211,55 EURO.
Gleichzeitig beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung einer Auslagenpauschale in Höhe von 1.474,05 EURO zuzüglich 16 % Umsatzsteuer (235,84 EURO), insgesamt 1.709,89 EURO. Die Auslagenpauschale errechnete er wie folgt:
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