Die Beteiligten streiten um die Frage, ob sich die ursprüngliche Anfechtungsklage des Klägers gegen einen vom Beklagten nach § 69 i.V.m. § 34 der Abgabenordnung (AO 1977) erlassenen Haftungsbescheid durch die zwischenzeitliche Feststellung der dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenforderungen des Beklagten zur Tabelle im Rahmen eines betr. das Vermögen des Klägers laufenden Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter in der Hauptsache erledigt hat oder nicht.
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