Die B. KG (fortan: Schuldnerin) hatte ihre Forderung gegen den Beklagten aus der Zeichnung einer Beteiligung in Höhe von 400.000 DM an die Volksbank e.G. abgetreten. Mit Ermächtigung der Volksbank hat die Schuldnerin den Beklagten auf Zahlung von 280.000 DM nebst Zinsen in Anspruch genommen. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben.
Während des Berufungsverfahrens hat die Volksbank die Forderung an die BA. abgetreten. Die Schuldnerin hat daraufhin der Zessionarin den Streit verkündet. Diese ist dem Rechtsstreit auf Seiten der Schuldnerin beigetreten.
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