Ermittlungspflicht des Insolvenzgerichts in einem Verbraucher-Insolvenzverfahren
BGH, Beschluß vom 22.04.2004 - Aktenzeichen IX ZB 64/03
DRsp Nr. 2004/9260
Ermittlungspflicht des Insolvenzgerichts in einem Verbraucher-Insolvenzverfahren
Auch in einem Verbraucher-Insolvenzverfahren hat das Insolvenzgericht den gestellten Insolvenzantrag auf seine Zulässigkeit hin zu untersuchen und falls erforderlich auf eine Ergänzung der unvollständigen Angaben hinzuwirken.
Die gemäß § 7InsO statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil sie keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erfordert (§ 4InsO i.V.m. § 574 Abs. 2ZPO).
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