I.
Über das Vermögen der zur Steuerberaterin bestellten Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Vorschlag des Insolvenzverwalters wurde eine Vereinbarung mit den Gläubigern getroffen, derzufolge die Steuerberaterpraxis der Klägerin aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde und die Klägerin sich während einer 68 Monate langen Wohlverhaltensphase verpflichtete, einen Teil der Schulden aus ihren an den Insolvenzverwalter abgetretenen Gehaltsansprüchen für eine Geschäftsführertätigkeit bei einer Steuerberatungsgesellschaft zu begleichen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|