BFH - Beschluss vom 30.04.2009
VII R 32/08
Normen:
InsO § 254 Abs. 1; InsO § 258 Abs. 1; StBerG § 46 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 29.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 433/07

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Steuerberaters

BFH, Beschluss vom 30.04.2009 - Aktenzeichen VII R 32/08

DRsp Nr. 2009/15405

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Steuerberaters

Normenkette:

InsO § 254 Abs. 1; InsO § 258 Abs. 1; StBerG § 46 Abs. 2;

Gründe:

I.

Über das Vermögen der zur Steuerberaterin bestellten Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Vorschlag des Insolvenzverwalters wurde eine Vereinbarung mit den Gläubigern getroffen, derzufolge die Steuerberaterpraxis der Klägerin aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde und die Klägerin sich während einer 68 Monate langen Wohlverhaltensphase verpflichtete, einen Teil der Schulden aus ihren an den Insolvenzverwalter abgetretenen Gehaltsansprüchen für eine Geschäftsführertätigkeit bei einer Steuerberatungsgesellschaft zu begleichen.