Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 4. März 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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