I. Der weitere Beteiligte zu 1 ist Insolvenzverwalter in dem - unter Stundung der Verfahrenskosten (§ 4a InsO) - am 15. April 2004 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners. Der Insolvenzverwalter wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.
Am 5. Januar 2005 hat er die Festsetzung seiner Vergütung und des Auslagenersatzes beantragt. Als Nettovergütung hat er 2.600,-- EUR verlangt. Als Auslagenersatz hat er pauschal 390,-- EUR begehrt und daneben für 187 Zustellungen zu je 2,70 EUR den Betrag von 504,90 EUR. Zusätzlich hat er die jeweilige Umsatzsteuer geltend gemacht.
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