FG Niedersachsen - Urteil vom 01.10.2009
15 K 110/09
Normen:
InsO § 53; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 2 Abs. 7 Satz 1; EStG § 25 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2010, 632
EFG 2010, 332

Ertragsteuern aus einer selbständigen Tätigkeit keine Masseverbindlichkeiten nach Freigabe der Tätigkeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 01.10.2009 - Aktenzeichen 15 K 110/09

DRsp Nr. 2010/1199

Ertragsteuern aus einer selbständigen Tätigkeit keine Masseverbindlichkeiten nach Freigabe der Tätigkeit

1. Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage. 2. Die Anpassung der ESt-VZ liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Damit ist den Steuerbehörden ein nicht bis zum letzten nachprüfbarer Ermessensbereich zugewiesen. 3. Wird eine Steuerforderung durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründet, handelt es sich um eine sonstige Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Eine als Masseverbindlichkeit zu qualifizierende Steuerforderung ist vorweg aus der Insolvenzmasse zu berichtigen. 4. Die auf die Einkünfte der Insolvenzschuldnerin aus selbstständiger Arbeit entfallenden Ertragsteuern sind keine Masseverbindlichkeiten nach Freigabe der Tätigkeit, da die Erträge tatsächlich auch nicht zur Masse gelangen.

Normenkette:

InsO § 53; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 2 Abs. 7 Satz 1; EStG § 25 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob aufgrund einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einkommensteuer-Vorauszahlungen gegenüber der Insolvenzverwalterin festgesetzt werden können.

Die Insolvenzschuldnerin ist als Ärztin selbständig tätig.