I. Der Antragsteller ist seit April 1979 als Rechtsbeistand tätig und seit 1980 Mitglied der Antragsgegnerin.
Mit Schreiben vom 21. September 2000 hat der Antragsteller beantragt, ihm die Führung der Bezeichnung "Fachbeistand für Insolvenzrecht" zu gestatten. Durch Bescheid vom 6. Dezember 2000 hat die Antragsgegnerin den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, die einschlägigen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung und der
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