I. Der weitere Beteiligte zu 1 wurde mit Beschluß des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - vom 31. August 1999 zum Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin bestellt. Mit Beschluß des Insolvenzgerichts vom 25. April 2002 wurde er aus dem Amt entlassen und der weitere Beteiligte zu 2 zum neuen Insolvenzverwalter bestellt. Gegen diesen Beschluß legte der weitere Beteiligte zu 1 sofortige Beschwerde ein; den Antrag, die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung auszusetzen, lehnte das Landgericht mit Beschluß vom 2. Juli 2002 ab. Mit weiterem Beschluß vom 29. Juli 2002 setzte das Landgericht das Beschwerdeverfahren bis zum Abschluß eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens aus.
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