Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 20. Oktober 2010 und das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 3. Mai 2010 aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 46.270,06 € abzüglich vier vom Hundert Feststellungskosten zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. August 2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die weitergehende Revision werden zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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