I. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der ebenfalls insolventen Segelmacherei Sch. GmbH gewesen war, wurde die weitere Beteiligte (Rechtsbeschwerdeführerin) mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - vom 28. Dezember 2003 zur Insolvenzverwalterin bestellt. Zuvor war sie Gutachterin und vorläufige Insolvenzverwalterin gewesen. Am 28. Mai 2004 legte sie ihren Schlussbericht sowie den Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung in Höhe von 4.585,32 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer vor. Dabei ging sie von der Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV bei einer Insolvenzmasse von 11.463,31 EUR aus.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|