Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt eine nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers festgesetzte Einkommensteuerschuld vollumfänglich erheben darf, obwohl die Einkommensteuer entstanden ist, als das Insolvenzverfahren noch anhängig war.
Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Der Kläger ist X (Beruf). Er erzielte u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer Beteiligung an der "A & B GbR".
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