I. Streitig ist, ob die festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen einer Insolvenzschuldnerin für ihre weiterhin selbständig ausgeübte Tätigkeit als Ärztin Masseverbindlichkeiten sind.
Über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin wurde am ... 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bestellt.
Die Insolvenzschuldnerin war während des Insolvenzverfahrens weiterhin als Ärztin freiberuflich in ihrer bisherigen Praxis tätig.
Zum 30. Juni 2007 erklärte die Klägerin die "bedingungslose Freigabe" der Arztpraxis der Insolvenzschuldnerin. Sowohl das Vermögen als auch die Einkünfte der Insolvenzschuldnerin sollten von der Freigabe erfasst sein.
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