FG Köln - Urteil vom 11.10.2017
9 K 3566/14
Fundstellen:
BB 2017, 2967
EFG 2018, 149
NZI 2018, 125
ZIP 2018, 1797
ZInsO 2018, 184

FG Köln - Urteil vom 11.10.2017 (9 K 3566/14) - DRsp Nr. 2017/17812

FG Köln, Urteil vom 11.10.2017 - Aktenzeichen 9 K 3566/14

DRsp Nr. 2017/17812

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid vom 11.10.2017 und die Einspruchsentscheidung vom 12.11.2014 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der angefochtene Umsatzsteuerbescheid 2012 rechtmäßig ist, insbesondere ob die streitige Umsatzsteuer eine Masseverbindlichkeit darstellt.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn A - im Folgenden Herr A -. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte am .... Juli 2012. Der Insolvenzschuldner war früher ... selbstständig tätig. Ab dem .... Juli 2012 ist er rechtskräftig mit einem Berufsverbot belegt. Für die Kanzlei wurde ab dem .... Oktober 2012 Herr W zunächst als Vertreter und später als Praxisabwickler bestellt.