Die Beklagte war bis 6. Oktober 2004 Geschäftsführerin der F. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin), über deren Vermögen auf den am 27. September 2004 gestellten Antrag hin am 1. Dezember 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Gesellschafterin der Schuldnerin war mit einem Anteil von 50 % die G. AG, deren alleinvertretungsberechtigter Vorstand die Beklagte war und an der sie bis 23. Juni 2004 mit rund 30 %, danach mit 27,3 % der Aktien beteiligt war.
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