Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle (Saale) vom 1. März 2013 wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Am 18. Januar 2010 stellte der als Transportunternehmer tätige Schuldner Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und auf Restschuldbefreiung. Mit Beschluss vom 1. März 2010 eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren. Am gleichen Tag gab der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Schuldners frei.
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