Führung eines gerichtlichen Wohngeldverfahrens gegen den Insolvenzverwalter
KG, Beschluss vom 20.08.2003 - Aktenzeichen 24 W 142/02
DRsp Nr. 2004/15054
Führung eines gerichtlichen Wohngeldverfahrens gegen den Insolvenzverwalter
»Der Streit des Wohnungseigentümers mit dem Insolvenzverwalter um die Wirksamkeit einer Freigabe seiner Wohnungen aus der Insolvenzmasse und die wirtschaftlichen Folgen je nach dem Zeitpunkt der wirksamen Freigabe hat der Wohnungseigentümer mit dem Insolvenzverwalter auszutragen, nicht aber mit der Eigentümergemeinschaft. Es widerspricht deshalb nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Eigentümermehrheit eine Weisung an den WEG-Verwalter ablehnt, ein gerichtliches Wohngeldverfahren nicht mehr gegen den Wohnungseigentümer, sondern wegen nichtiger Freigabe gegen den Insolvenzverwalter zu führen.«