KG - Beschluss vom 20.08.2003
24 W 142/02
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 3 ; InsO § 80 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZM 2004, 383
WuM 2004, 117
ZMR 2004, 375
ZVI 2004, 481
ZfIR 2004, 25

Führung eines gerichtlichen Wohngeldverfahrens gegen den Insolvenzverwalter

KG, Beschluss vom 20.08.2003 - Aktenzeichen 24 W 142/02

DRsp Nr. 2004/15054

Führung eines gerichtlichen Wohngeldverfahrens gegen den Insolvenzverwalter

»Der Streit des Wohnungseigentümers mit dem Insolvenzverwalter um die Wirksamkeit einer Freigabe seiner Wohnungen aus der Insolvenzmasse und die wirtschaftlichen Folgen je nach dem Zeitpunkt der wirksamen Freigabe hat der Wohnungseigentümer mit dem Insolvenzverwalter auszutragen, nicht aber mit der Eigentümergemeinschaft. Es widerspricht deshalb nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Eigentümermehrheit eine Weisung an den WEG-Verwalter ablehnt, ein gerichtliches Wohngeldverfahren nicht mehr gegen den Wohnungseigentümer, sondern wegen nichtiger Freigabe gegen den Insolvenzverwalter zu führen.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 3 ; InsO § 80 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZM 2004, 383
WuM 2004, 117
ZMR 2004, 375
ZVI 2004, 481
ZfIR 2004, 25