LG Wiesbaden - Beschluss vom 04.01.2000
4 T 1/00
Normen:
BGB § 779 Abs. 1 ; BRAGO § 23 Abs. 1 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; ZPO § 788 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DGVZ 2000, 60
Vorinstanzen:
AG Wiesbaden, vom 15.12.1999

Gebühren für Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung

LG Wiesbaden, Beschluss vom 04.01.2000 - Aktenzeichen 4 T 1/00

DRsp Nr. 2004/18458

Gebühren für Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung

Die für einen Teilzahlungsvergleich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sind erstattungsfähig und können nach § 788 Abs. 1 ZPO beigetrieben werden, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung anlässlich der Zwangsvollstreckung abgeschlossen wurde.

Normenkette:

BGB § 779 Abs. 1 ; BRAGO § 23 Abs. 1 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; ZPO § 788 Abs. 1 ;
Vorinstanz: AG Wiesbaden, vom 15.12.1999
Fundstellen
DGVZ 2000, 60