Gebühren für Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung
LG Wiesbaden, Beschluss vom 04.01.2000 - Aktenzeichen 4 T 1/00
DRsp Nr. 2004/18458
Gebühren für Teilzahlungsvergleich in der Zwangsvollstreckung
Die für einen Teilzahlungsvergleich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sind erstattungsfähig und können nach § 788 Abs. 1ZPO beigetrieben werden, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung anlässlich der Zwangsvollstreckung abgeschlossen wurde.