Der Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim - Rechtspflegerin - vom 19. Juli 2007 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 12. September 2008 wird abgelehnt.
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