LAG Saarland - Urteil vom 01.02.2012
2 Sa 96/11
Normen:
InsO § 55 Abs. 2;
Fundstellen:
NZI 2012, 504
NZS 2012, 637
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 18.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 378/10

Geltendmachung der in den Abrechnungen ausgewiesenen Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagsbeträge gegenüber dem Insolvenzverwalter durch einen deutsch-französischen Grenzgänger

LAG Saarland, Urteil vom 01.02.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 96/11

DRsp Nr. 2012/8412

Geltendmachung der in den Abrechnungen ausgewiesenen Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagsbeträge gegenüber dem Insolvenzverwalter durch einen deutsch-französischen Grenzgänger

Einem deutsch-französischen Grenzgänger stehen Ansprüche auf Zahlung von Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagsbeiträgen entsprechend erteilten Abrechnungen als sonstige Masseverbindlichkeit gem. § 55 Abs. 2 S. 2 i.V. mit S. 1 InsO unter Beachtung des Art. 13 Abs. 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen zu.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 18.03.2011 - 3 Ca 378/10 - wie folgt abgeändert:

(1) Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin für die Monate September 2009 bis November 2009 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.830,66 € netto nachzuvergüten nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz

aus 606,00 € seit dem 1. Oktober 2009

aus weiteren 606,00 € seit dem 1. November 2009

sowie

aus 618,66 € seit dem 1. Dezember 2009

(2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Berufungsbeklagte und erstinstanzliche Beklagte.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 2;

Tatbestand: