1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 18.03.2011 -
(1) Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin für die Monate September 2009 bis November 2009 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.830,66 € netto nachzuvergüten nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz
aus 606,00 € seit dem 1. Oktober 2009
aus weiteren 606,00 € seit dem 1. November 2009
sowie
aus 618,66 € seit dem 1. Dezember 2009
(2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Berufungsbeklagte und erstinstanzliche Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
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