Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung in der Insolvenz des Schuldners
BGH, Urteil vom 15.05.2003 - Aktenzeichen IX ZR 218/02
DRsp Nr. 2003/8925
Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung in der Insolvenz des Schuldners
»Hat der Schuldner eine zur Sicherheit abgetretene Forderung ein weiteres Mal abgetreten und zahlt der Drittschuldner an den zweiten Zessionar mit befreiender Wirkung, so erstreckt sich das gesetzliche Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters nicht auf den Bereicherungsanspruch des vorrangigen Sicherungsnehmers gegen den nachrangigen Zessionar; in einem solchen Fall kann sich die Prozeßführungsbefugnis des Verwalters nach den zur gewillkürten Prozeßstandschaft entwickelten Grundsätzen ergeben.«