FG Köln - Urteil vom 31.03.2009
8 K 1483/06
Normen:
AO § 34; AO § 35; AO § 69; AO § 191; InsO § 17;
Fundstellen:
EFG 2009, 1359

Geschäftsführerhaftung bei unrichtiger UStVA

FG Köln, Urteil vom 31.03.2009 - Aktenzeichen 8 K 1483/06

DRsp Nr. 2009/15809

Geschäftsführerhaftung bei unrichtiger UStVA

1. Eine vom Insolvenzverwalter festgestellte Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO markiert nicht zwingend das Ende aussichtsreicher Vollstreckungsmöglichkeiten. Das Unvermögen des Schuldners, seine gesamten fälligen Geldschulden zu begleichen, besagt nicht, ob noch ausreichend liquide Mittel vorhanden sind, um die Steuerschulden zu begleichen. 2. Es ist unzulässig, für die Geschäftsführerhaftung lediglich die Voranmeldungszeiträume mit Umsatzsteuerzahllasten einzubeziehen. In die Betrachtung sind alle Umsatzsteuer-Voranmeldungszeiträume eines Jahres bis zum Ende des Haftungszeitraums einzubeziehen.

Normenkette:

AO § 34; AO § 35; AO § 69; AO § 191; InsO § 17;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Haftung des Klägers für Steuerschulden der U GmbH i.L. (nachfolgend: U GmbH).

Der Kläger ist Gesellschafter und seit dem 01.07.1990 alleiniger Geschäftsführer der U GmbH.