I. Durch Urteil des Landgerichts Münster vom 5. September 2003 wurde der Schuldner verurteilt, an den Gläubiger 17.199,56 Euro zu zahlen. Das Urteil wurde rechtskräftig. Auf Antrag des Gläubigers vom 13. Oktober 2004 ist am 17. November 2005 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des seit dem 25. August 2005 durch eine Betreuerin mit dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge, Vertretung in Prozessverfahren betreffend Altschulden sowie eigener Regress, Mandatierung eines Rechtsanwalts" vertretenen Schuldners eröffnet worden. Die sofortige Beschwerde des Schuldners ist erfolglos geblieben. Mit seiner Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner seinen Antrag auf Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses und Abweisung des Eröffnungsantrags weiter.
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