Auf die Rechtsmittel der Schuldnerin werden der Beschluss des Landgerichts München I, 14. Zivilkammer, vom 7. Oktober 2009 und der Beschluss des Amtsgerichts München vom 2. Juli 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Insolvenzgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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