FG Niedersachsen - Urteil vom 28.10.2008
13 K 457/07
Normen:
EStG § 2 Abs. 7 Satz 1; InsO § 36; InsO § 38; InsO § 53; InsO § 55;
Fundstellen:
EFG 2009, 486
ZIP 2009, 772
ZInsO 2009, 288

Gewinnanteil; Insolventer Mitunternehmer; Masseverbindlichkeit - Gewinnanteil eines insolventen Mitunternehmers als Masseverbindlichkeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.10.2008 - Aktenzeichen 13 K 457/07

DRsp Nr. 2009/4831

Gewinnanteil; Insolventer Mitunternehmer; Masseverbindlichkeit - Gewinnanteil eines insolventen Mitunternehmers als Masseverbindlichkeit

1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt steuerrechtlich nicht zu Steuerfestsetzungen für einen Besteuerungszeitraum vor und nach Insolvenzeröffnung. 2. Bei Insolvenz ist die einheitlich ermittelte ESt den verschiedenen insolvenzrechtlichen Forderungskategorien zuzuordnen. Die Zuordnung bestimmt sich nach Insolvenzrecht. 3. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Begründetseins des gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Anspruchs. Auf die Entstehung des Steueranspruchs i. S. des § 38 AO kommt es nicht an. 4. Der Gewinnanteil eines insolventen Mitunternehmers stellt eine Masseverbindlichkeit dar, auch wenn die Insolvenzmasse durch den Gewinnanteil nicht vermehrt wird.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 7 Satz 1; InsO § 36; InsO § 38; InsO § 53; InsO § 55;

Tatbestand:

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn B (zukünftig: Steuerpflichtiger). Über das Vermögen wurde am 19. Mai 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Steuerpflichtige war an der R/B GbR beteiligt. Die Gesellschaft betätigte sich als Bauträger.