BFH - Beschluss vom 17.07.2003
X B 28/03
Normen:
AO § 124 ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1539

Gewinnfeststellungsbescheid, Konkurs, Bekanntgabe

BFH, Beschluss vom 17.07.2003 - Aktenzeichen X B 28/03

DRsp Nr. 2003/12717

Gewinnfeststellungsbescheid, Konkurs, Bekanntgabe

1. Gewinnfeststellungsbescheide, die nach Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines oder aller Gesellschafter einer PersG erlassen werden und nicht konkursfreie Gewinne betreffen, sind nicht nur den Gesellschaftern, sondern auch deren Konkursverwaltern bekannt zu geben.2. Der Feststellungsbescheid als Steuer-VA entsteht bereits mit der Bekanntgabe an die Gesellschafter. Er wird zunächst nur diesen gegenüber, nicht auch gegenüber dem Konkursverwalter wirksam.3. Der Mangel in der Bekanntgabe bewirkt nicht, dass der Gewinnfeststellungsbescheid insgesamt nichtig und damit unwirksam wird.

Normenkette:

AO § 124 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe: