BGH, Urteil vom 01.04.2004 - Aktenzeichen IX ZR 305/00
DRsp Nr. 2004/7147
Gläubigerbenachteiligung durch eine GmbH
»Ist Gemeinschuldnerin eine GmbH, so hat diese eine Rechtshandlung in Gläubigerbenachteiligungsabsicht vorgenommen, wenn der Alleingesellschafter der GmbH den Geschäftsführer oder den Liquidator zu der Rechtshandlung angewiesen und dabei in Gläubigerbenachteiligungsabsicht gehandelt hat.«