Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.05.2015 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf (
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.359,91 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.05.2013 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 91 % und die Klägerin zu 9 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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