FG Münster - Beschluss vom 31.01.2011
8 V 3297/10 GrE
Normen:
InsO § 80 Abs. 1; GrEStG § 1 Abs. 3;

Grunderwerbsteuerpflicht durch Anteilsvereinigung an einer insolventen GmbH

FG Münster, Beschluss vom 31.01.2011 - Aktenzeichen 8 V 3297/10 GrE

DRsp Nr. 2011/5822

Grunderwerbsteuerpflicht durch Anteilsvereinigung an einer insolventen GmbH

Der Erwerb sämtlicher Anteile einer insolventen GmbH, die Grundbesitz haltend hinsichtlich eines Betriebsgrundstücks unter Zwangsverwaltung steht, ist gem. § 1 Abs. 3 GrEStG auch dann grunderwerbsteuerpflichtig, wenn vorgetragen wird, es habe Einigkeit bestanden, dass das Grundstück der GmbH nicht mehr zur Verfügung stehen und verwertet werden sollte. Der Verlust der Verfügungsbefugnis der GmbH als Insolvenzschuldnerin ändert nichts daran, dass ihr grunderwerbsteuerlich das Grundstück nach wie vor zuzurechnen ist.

Normenkette:

InsO § 80 Abs. 1; GrEStG § 1 Abs. 3;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grunderwerbsteuer(GrESt)-Festsetzung gem. § 1 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) durch Vereinigung sämtlicher Anteile am Stammkapital einer grundbesitzenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Hand des Antragstellers (Ast.) bestehen, wenn diese nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH von den bisherigen Gesellschaftern für einen symbolischen Kaufpreis erworben wurden.