Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. August 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover teilweise geändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.366.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Januar 2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers gegen die ...bank aus dem Verfahren 11 O 413/07 (LG Hannover).
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 74 %, der Kläger zu 26 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die jeweils vollstreckende Partei Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert: 6,366 Mio. €.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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