SchlHOLG - Urteil vom 31.10.2003
1 U 42/03
Normen:
InsO § 55 Abs. 2 § 61 ; BGB § 241 § 280 § 311 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW 2004, 1257

Haftung eines vorläufigen sog. schwachen Verwalters; Zusage der Kostenübernahme aus der Insolvenzmasse

SchlHOLG, Urteil vom 31.10.2003 - Aktenzeichen 1 U 42/03

DRsp Nr. 2004/14957

Haftung eines vorläufigen sog. schwachen Verwalters; Zusage der Kostenübernahme "aus der Insolvenzmasse"

1. Eine Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht mehr zulässig. 2. Der Insolvenzverwalter kann aber persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er zugesagt hat, bestimmte Kosten aus der sich später als unzulänglich herausstellenden Insolvenzmasse zu übernehmen.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 2 § 61 ; BGB § 241 § 280 § 311 Abs. 2 ;
Fundstellen
NJW 2004, 1257