FG Rheinland-Pfalz - GERICHTSBESCHEID vom 10.11.2008
5 K 2143/08
Normen:
InsO § 35; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative; AO § 34; AO § 69; AO § 191;
Fundstellen:
DZWIR 2009, 21
EFG 2009, 383

Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

FG Rheinland-Pfalz, GERICHTSBESCHEID vom 10.11.2008 - Aktenzeichen 5 K 2143/08

DRsp Nr. 2009/3752

Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

Ist der Insolvenzschuldner im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines entgeltlichen Anstellungsvertrages Geschäftsführer einer GmbH und führt er die von der GmbH geschuldete Lohnsteuer nicht ab, so wird dadurch keine Masseverbindlichkeit begründet. Wenn der Insolvenzverwalter es dies nicht verhindert, führt dies nicht zum Entstehen einer sonstigen Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners gehört nicht zur Insolvenzmasse.

Normenkette:

InsO § 35; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative; AO § 34; AO § 69; AO § 191;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte den in Streit befindlichen Haftungsbescheid vom 29. August 2007 gegen den Kläger erlassen durfte.