Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte gegen den Kläger den im Streit befindlichen Haftungsbescheid vom 27. August 2007 erlassen durfte. Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des K. Mit Beschluss des Amtsgerichts K vom 08. Dezember 2005 wurde über das Vermögen des K das Insolvenzverfahren - Az.: 3 IN ... - eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Kläger, Herr Rechtsanwalt ..., bestellt. Am 24. Februar 2006 zeigte der Kläger als Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht die drohende Masseunzulänglichkeit an.
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