Auf die Rechtsmittel des Schuldners werden der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 16. Mai 2012 und der Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 2. Februar 2012 aufgehoben.
Dem Schuldner werden die Kosten des Insolvenzeröffnungs- und des Insolvenzverfahrens gestundet.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|