BGH - Beschluß vom 24.05.2005
IX ZR 77/03
Normen:
InsO § 131 Abs. 1 S. 1 § 143 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2005, 1283
NZI 2005, 453
ZIP 2005, 1564
Vorinstanzen:
KG, vom 14.02.2003

Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde an den Insolvenzverwalter

BGH, Beschluß vom 24.05.2005 - Aktenzeichen IX ZR 77/03

DRsp Nr. 2005/9038

Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde an den Insolvenzverwalter

Hat der Gläubiger eine Bürgschaftsurkunde durch anfechtbare Rechtshandlung erworben, so hat er sie unabhängig davon, ob die durch Bürgschaft gesicherte Forderung zuvor abgetreten worden ist, an den Insolvenzverwalter herauszugeben.

Normenkette:

InsO § 131 Abs. 1 S. 1 § 143 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nach § 544 ZPO statthaft und auch im übrigen zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).