A.
Die Klägerin macht Rückgewähransprüche aufgrund Insolvenzanfechtung geltend.
Die Schuldnerin, über deren Vermögen am 1.1.2003 auf Eigenantrag vom 22.10.2002 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, entstand im Jahre 1998 durch den Zusammenschluss der Firmen Z und I. Kommanditistin war ab Ende 1998 die X GmbH & Co in S. Deren Kommanditanteil von zuletzt 3,531 Mio. DM ging im Jahre 2002 im Wege der Sonderrechtsnachfolge i.H.v. 1,177 Mio. DM auf Dr. X2 und i.H.v. 2,354 Mio. DM auf I über. Diese beiden waren zugleich mit je 3,077586 Mio. DM als Kommanditisten an der X GmbH & Co beteiligt.
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