1. Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12.9.2014 (Aktenzeichen
2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 300 € und aus dem zweitinstanzlichen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 300 € festgesetzt.
A.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|