Auf die weitere Beschwerde des Sachverständigen Dr. R. wird der Beschluss des LandgerichtsFrankenthal (Pfalz) vom 9. Juni 2016 (Az. 1 T 91/15) aufgehoben. Der Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Ludwigshafen vom 04.03.2015 wird auf die Beschwerde des Sachverständigen geändert: Die Vergütung des Sachverständigen wird auf
942,60 € festgesetzt.
2.Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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