I. Der weitere Beteiligte war vom 20. März 2002 bis zum 4. Juli 2002 vorläufiger Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners. Der Schuldner betrieb eine Arztpraxis mit vier Mitarbeitern. Die Verfügungsbefugnis des Schuldners war nach den Anordnungen des Insolvenzgerichts auf den weiteren Beteiligten übergegangen. Dieser führte den Betrieb fort und richtete ein Sonderkonto ein, über das der Zahlungsverkehr abgewickelt wurde.
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